Es ist nicht die Krankheit selbst, die zu einem Pflegegrad führt, sondern der individuelle Hilfebedarf aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag.
Eine Pflegebedürftigkeit kann durch verschiedene Ursachen ausgelöst werden, wie zum Beispiel:• Demenz oder andere neurologische Erkrankungen, die mit Gedächtnis- und Orientierungsstörungen einhergehen
• Schwerwiegende körperliche Erkrankungen, wie z.B. Krebs, Parkinson oder Multiple Sklerose
• Psychische Erkrankungen, wie z.B. Depressionen oder Schizophrenie
• Folgen von Unfällen oder Schlaganfällen, die zu körperlichen Einschränkungen führen
• Alter und damit verbundene Einschränkungen der körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit.Die genaue Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), der den individuellen Hilfebedarf in sechs verschiedenen Bereichen ermittelt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Je nach Höhe des festgestellten Hilfebedarfs wird dann ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 zuerkannt. Dieser wiederum entscheidet über die Art und den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden.