
Bei welcher Krankheit Pflegestufe 1?
Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt nicht aufgrund einer bestimmten Krankheit, sondern basiert auf dem individuellen Hilfebedarf der pflegebedürftigen Person.
Es gibt keine spezifische Krankheit, die automatisch zu einer Einstufung in Pflegegrad 1 führt.Grundsätzlich wird die Pflegebedürftigkeit dann anerkannt, wenn eine Person aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag Unterstützung benötigt. Dabei wird der Hilfebedarf in sechs verschiedenen Bereichen ermittelt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Eine Einstufung in Pflegegrad 1 erfolgt, wenn ein geringer Hilfebedarf besteht, der in der Regel weniger als zwei Stunden pro Tag beträgt. Das bedeutet, dass die betroffene Person noch weitgehend selbstständig ist, jedoch in einigen Bereichen Unterstützung benötigt, z.B. bei der Körperpflege oder der hauswirtschaftlichen Versorgung. Der genaue Hilfebedarf und damit die Einstufung in einen Pflegegrad wird jedoch individuell festgestellt und kann je nach Fall unterschiedlich ausfallen.