Anspruch auf einen Pflegegrad haben Menschen, die aufgrund körperlicher, geistiger oder psychischer Einschränkungen im Alltag pflegebedürftig sind.
Dabei spielt das Alter keine Rolle, denn auch junge Menschen können aufgrund einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls pflegebedürftig werden.
Um einen Pflegegrad zu erhalten, muss zunächst eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfolgen. Dabei wird der individuelle Hilfebedarf in sechs verschiedenen Bereichen ermittelt: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Selbstversorgung, Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Je nach Höhe des festgestellten Hilfebedarfs wird dann ein Pflegegrad zwischen 1 und 5 zuerkannt. Dieser entscheidet über die Art und den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden.Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung, die in Deutschland leben oder hier ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung. Dazu gehören auch Menschen mit einer privaten Krankenversicherung, sofern sie eine private Pflegeversicherung abgeschlossen haben oder in einer so genannten Basistarif-Pflegeversicherung versichert sind.
So können Sie richtig den Pflegegrad beantragen?1. Kontaktaufnahme mit der Pflegekasse: Wenn Sie eine Pflegebedürftigkeit bei sich oder einer nahestehenden Person vermuten, sollten Sie sich an die zuständige Pflegekasse wenden und einen Antrag auf Feststellung einer Pflegebedürftigkeit stellen. Die Kontaktdaten der Pflegekasse finden Sie in der Regel auf Ihrer Versicherungskarte oder auf der Website der Pflegekasse.2. Antragsformular ausfüllen: Die Pflegekasse wird Ihnen ein Antragsformular zusenden, das Sie ausfüllen müssen. Dieses Formular enthält Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Ihren Einschränkungen im Alltag und zu den Hilfsmitteln, die Sie benötigen.3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK): Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, wird ein Gutachter des MDK einen Termin mit Ihnen vereinbaren, um den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln. Dabei wird der Gutachter auch Fragen zu Ihrer körperlichen, geistigen und psychischen Verfassung stellen.4. Entscheidung der Pflegekasse: Auf Basis des Gutachtens wird die Pflegekasse dann entscheiden, ob und in welchem Umfang Sie einen Pflegegrad erhalten. Wenn ein Pflegegrad zuerkannt wird, erhalten Sie einen Bescheid, in dem der Pflegegrad und die Höhe der Leistungen festgelegt sind.

