Pflegebedürftigkeit kann durch verschiedene körperliche, geistige oder psychische Einschränkungen im Alltag ausgelöst werden.
Im Allgemeinen gelten folgende Beeinträchtigungen als pflegebedürftig:
• Schwere körperliche Erkrankungen, wie z.B. Krebs, Parkinson oder Multiple Sklerose, die zu Einschränkungen der Mobilität und Selbstversorgung führen
• Demenz und andere neurologische Erkrankungen, die mit Gedächtnis- und Orientierungsstörungen einhergehen und die Selbstversorgung beeinträchtigen
• Schwere psychische Erkrankungen, wie z.B. Depressionen oder Schizophrenie, die zu starken Einschränkungen der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten führen können
• Folgen von Unfällen oder Schlaganfällen, die zu körperlichen Einschränkungen und Pflegebedarf führen
• Fortgeschrittenes Alter und damit verbundene Einschränkungen der körperlichen und geistigen LeistungsfähigkeitDie Einschränkungen können sich in verschiedenen Bereichen des Alltagslebens zeigen, wie z.B. der Mobilität, der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, der Selbstversorgung, der Bewältigung von und dem selbständigen Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen sowie der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.Um eine Pflegebedürftigkeit festzustellen und den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln, wird eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) durchgeführt. Die daraus resultierende Einstufung in einen Pflegegrad entscheidet über die Art und den Umfang der Leistungen, die von der Pflegekasse gewährt werden.